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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Beitragssatz, allgemeiner, erhöhter und ermäßigter
Beitragssatz, allgemeiner, erhöhter und ermäßigter


contribution rate

Der Beitragssatz wird von jeder Krankenkasse als Prozentsatz in ihrer Satzung festgelegt. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt daher – anders als die Renten- und Arbeitslosenversicherung – keinen einheitlichen Beitragssatz. Man unterscheidet:



allgemeiner Beitragssatz,

erhöhter Beitragssatz für Fälle, in denen die Krankenkasse ein erhöhtes Krankengeldrisiko trägt,

ermäßigter Beitragssatz, z.B. wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht.


Ermäßigte Beitragssätze gelten auch für bestimmte Personengruppen wie Studenten. Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen lag am 1.1.2004 bei 14,3 Prozent.

§§ 241 – 245 SGB V



 
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