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Beitragssatzstabilität
Beitragssatzstabilität


contribution rate stability

Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität formuliert das in erster Linie wirtschafts- und finanzpolitische Ziel, die Belastung der beitragspflichtigen Einnahmen (und der Lohnnebenkosten) durch Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden (so genannte einnahmeorientierte Ausgabenpolitik). Der Grundsatz lässt Beitragssatzsteigerungen zu, sofern die notwendige medizinische Versorgung auch unter Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht ohne Beitragssatzerhöhungen zu gewährleisten ist, und trägt daher medizinischen Entwicklungen und Veränderungen der Morbiditätsstruktur der Versicherten Rechnung. Ausgabensteigerungen z.B. aufgrund von Vorsorgemaßnahmen verletzen nicht den Grundsatz der Beitragsstabilität. Die Krankenkassen und Leistungserbringer sind bei Vergütungsvereinbarungen an den Grundsatz i.S. einer Obergrenze für Vergütungen gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt allerdings zur Förderung der Integrierten Versorgung für solche Verträge, die bis zum 31.12.2006 abgeschlossen werden.

§§ 71, 140 b SGB V


 
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