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Belegarzt
Belegarzt


attending doctor

Der Belegarzt ist ein nicht am Krankenhaus angestellter Vertragsarzt, der berechtigt ist, seine Patienten in so genannten Belegbetten stationär oder teilstationär zu behandeln. Der Belegarzt kann hierfür die Infrastruktur (Dienste, Einrichtungen und Mittel) des Krankenhauses nutzen, erhält aber keine Vergütung durch das Krankenhaus. Voraussetzungen für die Arbeit als Belegarzt sind zum einen die Gestattung durch das Krankenhaus, zum anderen die Anerkennung als Belegarzt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Belegarzt rechnet seine Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu Lasten der Gesamtvergütung ab. Ab 2005 werden für Belegpatienten gesonderte Fallpauschalen und Zusatzentgelte vereinbart. Das Belegarztwesen dient der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.



 
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