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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft


professional partnership

Die Berufsgenossenschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind nach Gewerbezweigen in gewerbliche, landwirtschaftliche und die See-Berufsgenossenschaft unterteilt. Daneben treten die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben bestellen sie so genannte Durchgangsärzte (D-Arzt). Aufgabenschwerpunkte sind die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Seit dem Beitragsentlastungsgesetz von 1997 arbeiten die Krankenkassen mit den Berufsgenossenschaften im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zusammen.

§ 114 SGB VII, § 20 SGB V

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

See-Berufsgenossenschaft



 
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