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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Bezugsgröße
Bezugsgröße

Auf die Bezugsgröße beziehen sich wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung, in der Krankenversicherung z.B. die Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich die Bezugsgröße West (2004: 2.415 Euro monatlich), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Werte unterschiedlich (2004: West 2.415 Euro, Ost 2.030 Euro monatlich).

§ 18 SGB IV



 
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