Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Bonuslösung
Bonuslösung


Das GKV-Modernisierungsgesetz eröffnet den Krankenkassen seit dem 1.1.2004 die Möglichkeit, durch Satzungsregelung so genannte Bonuslösungen zu schaffen. Sinn dieser Regelungen soll sein, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und die Inanspruchnahme von Präventionsleistungen zu fördern. Bonuslösungen sind an die regelmäßige Teilnahme von Früherkennungsmaßnahmen bzw. qualitätsgesicherten Leistungen der Primärprävention geknüpft. Bei der Gestaltung der Bonuslösungen ist die Krankenkasse frei. Sie kann auch Befreiungen von gesetzlichen Zuzahlungen vorsehen. Unter Wettbewerbsgesichtspunkten sind diese Programme für die Krankenkassen unter den Aspekten Mitgliederakquise und Kundenbindung interessant.

Darüber hinaus haben die Krankenkassen die Möglichkeit, die Teilnahme ihrer Versicherten an besonderen Versorgungsformen (hausarztzentrierte Versorgung, Disease-Management-Programme und Integrierte Versorgung) durch Bonuslösungen zu fördern.

Die Möglichkeit, Arbeitgebern und Versicherten bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Bonus anzubieten, soll insbesondere für Arbeitgeber ein Anreiz zum Engagement sein. Der Beitragsbonus (ein Monatsbeitrag) kann dabei hälftig dem Arbeitgeber und dem Versicherten zugute kommen.

§§ 65 a, 73 b, 137 f., 140 a SGB V



 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker