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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Budgetierung |
Budgetierung
budgeting
Zur Eindämmung weiterer Kostenexplosionen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben der Gesetzgeber und die Selbstverwaltung wiederholt das Instrument der Budgetierung eingesetzt. Durch ein Budget wird eine Obergrenze für die von Leistungserbringern (z.B. Vertragsärzte, Krankenhäuser) insgesamt veranlassten Ausgaben festgelegt. Budgets können entweder durch Gesetz, Rechtsverordnung oder durch Vereinbarung der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) festgelegt werden. Zum Teil wurden Budgets mit Regressregelungen verknüpft. So waren z.B. bis zur Abschaffung des Arznei- und Heilmittelbudgets durch das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz die KVen mittels eines Kollektivregresses verpflichtet, den das Budget überschreitenden Betrag den Krankenkassen zu erstatten. In den 90er Jahren waren Budgets ein gängiges Instrument der Politik zur Kostendämpfung, allerdings wurde das von den gesetzlichen Krankenkassen lange geforderte Globalbudget als Obergrenze für alle Ausgaben der GKV politisch nie umgesetzt. Mit dem Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz wurde für einen wichtigen Ausgabenbereich der GKV das Instrument der Budgetierung aufgegeben und durch Zielvereinbarungen ersetzt. Zum 1. Juli 2003 waren durch Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses auch die Praxisbudgets im Rahmen der vertragsärztlichen Honorierung abgeschafft worden. Die noch andauernde Budgetierung im Rahmen der Krankenhausvergütung endet durch die Einführung der Diagnosis Related Groups in 2005, da dann für das einzelne Krankenhaus die Grundlohnrate keine Zuwachsobergrenze mehr darstellt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde zudem eine grundlegende Reform der vertragsärztlichen Vergütung zum 1.1.2007 beschlossen: Hiernach werden die bis dahin noch geltenden Honorarbudgets abgeschafft und durch Regelleistungsvolumina, basierend auf dem Behandlungsbedarf einer Krankenkasse, ersetzt.
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