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Bundesärztekammer (BÄK)/Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Bundesärztekammer (BÄK)/Bundeszahnärztekammer (BZÄK)


national medical council, national dental council

Die BÄK ist ein freiwilliger Zusammenschluss der 17 Landesärztekammern als Arbeitsgemeinschaft auf Bundesebene, ohne Aufsichtsbefugnis und Gesetzgebungskompetenz gegenüber den
Ärztekammern, zugleich die berufsständische Organisation der etwa 360.000 Ärzte in Deutschland. Die BÄK ist als nicht ein-getragener Verein mit den Organen Hauptversammlung (Deutscher Ärztetag) und Vorstand organisiert. Aufgaben der BÄK sind die gesundheits- und sozialpolitische Interessenvertretung gegenüber der Politik, die bundesweite Abstimmung der Aufgaben der Ärztekammern, z.B. in der Fort- und Weiterbildung, und die Regelung der Berufsordnung. In den letzten Jahren ist die BÄK vom Gesetzgeber zunehmend in Aufgaben der Qualitätssicherung eingebunden worden. Die Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. ist die Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte auf Bundesebene. Mitglieder sind die Zahnärztekammern der Länder.

Bundesärztekammer

Bundeszahnärztekammer



 
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