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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Bundesmantelvertrag
Bundesmantelvertrag


federal collective agreement

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung auf zwei Stufen vertraglich geregelt: Auf der Bundesebene schließen die Kassen(zahn)ärzt-lichen Bundesvereinigungen (KBV/KZBV) mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung die Bundesmantelverträge ab. Der Inhalt dieser Verträge ist zugleich Bestandteil der Gesamtverträge, die auf Landesebene vereinbart werden. Den Spitzenverbänden der Krankenkassen steht es frei, die Bundesmantelverträge gemeinsam oder individuell zu vereinbaren. Derzeit haben sie gemeinsam einen Bundesmantelvertrag Ärzte mit der KBV abgeschlossen, für die Ersatzkassen besteht ein eigener Bundesmantelvertrag, der so genannte Arzt-Ersatzkassen-Vertrag. Inhalt der Bundesmantelverträge sind u.a.

der Einheitliche Bewertungsmaßstab,

die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses,

Vereinbarungen zur Qualitätssicherung und

Einzelheiten über die Abrechnung ärztlicher Leistungen.

Ähnliche Inhalte hat der Bundesmantelvertrag Zahnärzte/Krankenkassen.

§ 82 SGB V



 
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