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Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

National Ordinance on Hospital Rates

Bis zur verpflichtenden Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) durch das Fallpauschalengesetz und die Fallpauschalen-Verordnung, regelte die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) die Details der pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhausvergütung (voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen, insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung). Die BPflV sieht nach den Vorgaben des Gesundheitsstrukturgesetzes zur Ausgabenbremsung folgende Vergütung vor:

Einführung eines neuen Entgeltsystems mit Fallpauschalen und Sonderentgelten für genau definierte Krankenhausleistungen.

Für die übrigen Leistungen wurde im Wege des Erlösabzugs prospektiv ein krankenhausindividuelles Rest-Budget bestehend aus Pflegesätzen für einzelne Abteilungen (Abteilungspflegesätze) und Basispflegesätzen einschließlich Unterkunft und Verpflegung vereinbart.

Mit der obligatorischen bundesweiten Einführung der DRG in 2004, gilt die BPflV nur noch für die Krankenhäuser, die nicht in das DRG-System einbezogen sind (psychiatrische Krankenhäuser).



 
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