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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Bundesverbände der Krankenkassen |
Bundesverbände der Krankenkassen
Federal Associations of Health Insurance Funds
Die einzelnen Kassenarten bilden über ihre Landesverbände bzw. die Einzelkassen jeweils einen Bundesverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts: Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), der Betriebskrankenkassen (BKK), der Innungskrankenkassen (IKK) und der Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK). Die gleiche Funktion erfüllen für die Ersatzkassen die Verbände der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen (AEV) sowie die Bundesknappschaft für die knappschaftliche Krankenversicherung. Per Gesetz übernehmen sie Steuerungsaufgaben im Zusammenwirken mit den Verbänden der Leistungserbringer (z.B. Kassen[zahn]ärztliche Bundesvereinigung), insbesondere bei der Leistungserbringung (durch Abschluss der Bundesmantelverträge), über den Gemeinsamen Bundesausschuss, im Krankenhauswesen und bei der Qualitätssicherung und der Gesundheitsvorsorge. Zudem unterstützen sie die Bundespolitik bei Gesetzgebungsverfahren.
Aufgabe innerhalb des Verbandswesens ist z.B. die finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen. In den Feldern Vergütung, Gesundheitsvorsorge, Rehabilitation und Erprobung können sie für ihre Mitgliedsverbände und -kassen bindende Grundsatzentscheidungen treffen und durch Information und Beratung unterstützen.
§§ 212, 217 SGB V
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