Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Bundesverbände der Krankenkassen
Bundesverbände der Krankenkassen


Federal Associations of Health Insurance Funds

Die einzelnen Kassenarten bilden über ihre Landesverbände bzw. die Einzelkassen jeweils einen Bundesverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts: Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), der Betriebskrankenkassen (BKK), der Innungskrankenkassen (IKK) und der Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK). Die gleiche Funktion erfüllen für die Ersatzkassen die Verbände der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen (AEV) sowie die Bundesknappschaft für die knappschaftliche Krankenversicherung. Per Gesetz übernehmen sie Steuerungsaufgaben im Zusammenwirken mit den Verbänden der Leistungserbringer (z.B. Kassen[zahn]ärztliche Bundesvereinigung), insbesondere bei der Leistungserbringung (durch Abschluss der Bundesmantelverträge), über den Gemeinsamen Bundesausschuss, im Krankenhauswesen und bei der Qualitätssicherung und der Gesundheitsvorsorge. Zudem unterstützen sie die Bundespolitik bei Gesetzgebungsverfahren.
Aufgabe innerhalb des Verbandswesens ist z.B. die finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen. In den Feldern Vergütung, Gesundheitsvorsorge, Rehabilitation und Erprobung können sie für ihre Mitgliedsverbände und -kassen bindende Grundsatzentscheidungen treffen und durch Information und Beratung unterstützen.

§§ 212, 217 SGB V



 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker