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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Datenschutz |
Datenschutz
(data protection)
Der Datenschutz ist in der Sozialversicherung von besonderer Bedeutung, da ihre Träger auf eine Fülle von Sozialdaten angewiesen sind, wenn sie effizient arbeiten sollen. Das Sozialgesetzbuch trägt diesem Erfordernis durch ein Regelungssystem Rechnung, das gleichwohl den Schutz des Einzelnen und die Wahrung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet.
Grundlage des Datenschutzes für alle Bereiche der Sozialversicherung ist das Sozialgeheimnis des SGB I mit dem Verbot, Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ausnahmen hiervon sind nach dem Zehnten Kapitel des SGB V möglich.
Dies betrifft insbesondere
die Verwendung von Sozialdaten für bestimmte Aufgaben durch die Krankenkassen, durch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und für Forschungsvorhaben,
die Informationsgrundlagen der Krankenkassen, zum Beispiel das Versichertenverzeichnis, die Nachweispflicht bei Familienversicherung, die Krankenversichertennummer und die Krankenversichertenkarte,
die Übermittlung von Daten zwischen Leistungserbringern und Kassen zur Abrechnung sowie für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Ergänzend können Sozialdaten im Rahmen der §§ 67 ff. SGB X offenbart werden. Im Übrigen ist eine Offenbarung immer zulässig, sofern der Betroffene im Einzelfall eingewilligt hat. Nachrangig und nur ergänzend gelten das Bundesdatenschutz-gesetz und die Datenschutzgesetze der Bundesländer.
(§ 35 SGB I, §§ 284 ff. SGB V)
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