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Diagnosis Related Groups (DRG)
Diagnosis Related Groups (DRG)

"Diagnosebezogene Fallgruppen" bilden die Grundlage für ein leistungsorientiertes Vergütungssystem für Krankenhausleistungen, mit dem alle Behandlungsfälle nach pauschalierten Preisen vergütet werden.

Die Funktionsweise:

DRG bilden ein Patientenklassifikationssystem, mit dem einzelne stationäre Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien (Diagnose nach dem ICD-Schlüssel/ICD 10, Schweregrad der Erkrankung, Alter des Patienten, Komplikationen, Entlassungsgrund u.ä.) zu Fallgruppen zusammengefasst werden.
Die Zuweisung eines Behandlungsfalls zu einer Fallgruppe erfolgt in einem definierten Verfahren. Es werden solche Behandlungsfälle zusammengefasst, die medizinisch ähnlich und hinsichtlich des Behandlungskostenaufwands möglichst homogen sind.
Dabei gilt: Je mehr Kriterien einer Fallgruppe zugrunde gelegt werden und je mehr Fallgruppen ein System aufweist, desto differenzierter können die einzelnen Behandlungsfälle eines Krankenhauses hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades verglichen werden.
Werden alle Behandlungsfälle über Diagnosen in Fallgruppen erfasst, ermöglichen DRG Vergleiche zwischen den Krankenhäusern hinsichtlich der Fallzahl und Fallstruktur (Case Mix) und bieten den Maßstab einer Vergütung über leistungsgerechte Preise.

DRG-Entwicklung in Deutschland:

Durch das 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz) wurde die Abrechnung nach DRG für deutsche Krankenhäuser verbindlich eingeführt u.a. mit dem Ziel, durch gleiche Preise für gleiche Leistungen den Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern anzuregen und die Kostenstruktur transparenter zu gestalten.

Der Fallpauschalen-Katalog für Deutschland wurde durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelt. Ausgangsgrundlage für die Entwicklung der in deutschen Krankenhäusern anzuwendenden DRG, der so genannten G-DRG, war das australische AR-DRG-System.
Mit der Fallpauschalen-Verordnung 2004 wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Rahmen der Ersatzvornahme ein Katalog von 824 Fallpauschalen (G-DRG) auf der Grundlage von 2,1 Millionen Daten verabschiedet.

Die verpflichtende DRG-Einführung für alle Krankenhäuser (mit Ausnahme psychiatrischer Kliniken) erfolgte zum 1.1.2004. Die Einführungsphase (2003–2004) ist budgetneutral, das heißt, das Krankenhausbudget besteht fort, aber die Abrechnung erfolgt bereits über DRG.
2005 bis 2006 schließt sich bis zum Endpunkt am 1.1.2007 die so genannte Konvergenzphase an. Dabei wird die krankenhausspezifische Vergütungshöhe schrittweise an ein landesweites Vergütungsniveau angepasst und die Budgets abgeschafft.
Ab 2007 zahlen die Krankenkassen landesweit gleiche pauschale Preise für eine bestimmte Behandlung.

(§ 17 b Krankenhausfinanzierungsgesetz)

www.g-drg.de

www.aok-krankenhaus.de - die AOK-Website für das Krankenhaus



 
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