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Dualistische Krankenhausfinanzierung
Dualistische Krankenhausfinanzierung

(dualistic hospital finance system)

System zur Krankenhausfinanzierung: Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen die Krankenhausfinanzierung:
Die Investitionskosten werden im Wege der öffentlichen Förderung durch die Bundesländer getragen, die Krankenkassen finanzieren die Benutzerkosten.

Die politische Diskussion über die Ablösung dieses Modells durch eine monistische Krankenhausfinanzierung ist durch ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 1993 verstärkt worden: Das Gericht hatte die Abgrenzung der Investitions- von den pflegesatzfähigen Betriebskosten nach der so genannten Abgrenzungsverordnung verworfen und auch große Instandhaltungsmaßnahmen den Benutzerkosten zugeordnet.

Mit dem zweiten GKV-Neuordnungsgesetz 1997 wurden die Krankenkassen verpflichtet, zeitlich befristet von 1997 bis 1999 große Instandhaltungsmaßnahmen über eine Pauschale zu finanzieren. Zur Gegenfinanzierung wurde das Krankenhaus-Notopfer eingeführt, das allerdings bereits mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz ausgesetzt wurde.


 
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