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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Durchgangsarzt (D-Arzt)
Durchgangsarzt (D-Arzt)

Die Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße, fachärztliche oder unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten.

Hierzu bestellen sie so genannte Durchgangsärzte, die nach Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf (ärztliche, fachärztliche oder unfallmedizinische Versorgung, berufsgenossenschaftliche Heil-behandlung) entscheiden und den weiterbehandelnden Arzt bestimmen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die freie Arztwahl des Versicherten bei berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungen also stark eingeschränkt.

Für die Bestellung müssen Durchgangsärzte unter anderem eine Weiterbildung zum Chirurgen oder Orthopäden und Arbeitserfahrungen auf einer Unfallstation sowie eine besondere Praxisausstattung (OP- und Röntgen-Raum) nachweisen.

(§ 26 SGB VII)



 
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