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Einzelleistungsvergütung
Einzelleistungsvergütung

(fee for service)

Einzelleistungsvergütung ist eine Vergütungsform zur Honorierung vertragsärztlicher Leistungen: Mit der Einzelleistungsvergütung wird der Preis einer vorab definierten Leistung wie zum Beispiel einer Gesprächsleistung festgelegt.

Dies geschieht für die vertragsärztliche Versorgung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Einzelleistungen über Punkte zueinander in eine Bewertungsrelation setzt.
Die Vergütungshöhe der Einzelleistungen ergibt sich in einem zweiten Schritt, indem die Punkte einer Leistung mit dem Punktwert multipliziert werden.

Werden die Punkte aller geprüften ärztlichen Leistungen mit dem Punktwert multipliziert, ergibt sich die Summe der Gesamtvergütung. Sofern der Einzelleistungsvergütung feste Punktwerte zugeordnet werden, tragen die Krankenkassen das Mengen- und Morbiditätsrisiko.

Die Einzelleistungsvergütung im Rahmen einer budgetierten Gesamtvergütung führt mit steigender Menge der abgerechneten Leistungen zu einem fallenden Punktwert, dass heißt, bei steigender Leistungsmenge sinkt die Vergütungshöhe je Leistung. Dieses Phänomen wird auch als "Hamsterradeffekt" bezeichnet.



 
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