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Elektronische Gesundheitsakten
Elektronische Gesundheitsakten

Das GKV-Modernisierungsgesetz ermöglicht es den Krankenkassen seit dem 1.1.2004, persönliche elektronische Gesundheitsakten zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu finanzieren.

Unabhängig von bestehenden Dokumentationspflichten der Behandler sollen damit wichtige medizinische Daten von Patienten gespeichert werden. Den Leistungserbringern können hierüber sektorenübergreifend relevante medizinische Informationen einschließlich vorheriger Befunde zur Verfügung gestellt werden.

Ziel dieser elektronischen Kommunikation ist es, die einrichtungsübergreifende fallbezogene Behandlung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die eGesundheitsakte kann so auch die Zusammenarbeit im Rahmen der Integrierten Versorgung und der Verzahnung der Hausarzt-Facharzt-Kommunikation unterstützen.

(§ 68 SGB V)



 
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