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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Elektronische Gesundheitskarte
Elektronische Gesundheitskarte

Zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz soll bis spätestens 2006 in der gesetzlichen Krankenversicherung die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden und die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen.

Indem die Gesundheitskarte den Verwaltungsaufwand reduziert, Doppeluntersuchungen vermeidet und die gesundheitliche Versorgung optimiert, sollen die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen um jährlich eine Milliarde Euro sinken.

Neben administrativen Daten und Lichtbild wird sie zur Übermittlung ärztlicher Verordnungen (eRezept) in der Lage sein. Sie dient auch als "europäische Versichertenkarte", da sie für die Aufnahme des europäischen Berechtigungsnachweises zur Leistungsinanspruchnahme geeignet sein muss.

Darüber hinaus kann der Patient entscheiden, ob auf der Karte u.a. Daten zur Arzneimitteldokumentation, Notfallbehandlung oder der elektronische Arztbrief (eArztbrief) gespeichert werden sollen.
Nur Ärzte und Apotheker bekommen einen elektronischen Schlüssel zum Datenabruf (so genannte Health Professional Card).

(§§ 67, 291 a SGB V)



 
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