Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Ermächtigung von Krankenhausärzten
Ermächtigung von Krankenhausärzten

(authorization of hospital doctors)

Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung setzt grundsätzlich eine entsprechende Berechtigung voraus, entweder in Form der Zulassung oder der Ermächtigung.

Um den Vorrang vertragsärztlicher Versorgung zu wahren ("ambulant vor stationär", dürfen Ermächtigungen für die ambulante Versorgung durch Krankenhausärzte nur subsidiär erteilt werden.
Ermächtigungen werden daher nur erteilt, soweit und solange eine vertragsärztliche Versorgung der Versicherten ohne die besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder die Kenntnisse der hierfür geeigneten Krankenhausärzte nicht sichergestellt werden kann.

Eine Ermächtigung kann nur Krankenhausärzten mit Facharztausbildung erteilt werden. Zuständig sind die Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die erbrachten Leistungen werden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab und Honorarverteilungsmaßstab vergütet.

(§§ 116, 120 SGB V)



 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker