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Facharzt, Fachgebietsbeschränkung
Facharzt, Fachgebietsbeschränkung

medical specialist

Will ein Arzt nach erfolgter Approbation eine Fachgebietsbezeichnung (z.B. Arzt für Allgemeinmedizin) führen, muss er eine Facharztanerkennung nachweisen. Die Weiterbildung und die Anerkennung als Facharzt richtet sich nach Kammer- bzw. Heilberufsgesetzen der Länder und den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Andere Fachgebietsbezeichnungen, als die in der Weiterbildungsordnung verzeichneten, dürfen nicht geführt werden. Infolge des Facharzturteils des Bundesverfassungsgerichts können Ärzte mehrere Bezeichnungen von verwandten Gebieten nebeneinander führen. Die Ärzte eines einzelnen Fachgebiets werden als Fachgruppe bezeichnet.

Folge der Facharztanerkennung ist, dass der Arzt bei seiner Tätigkeit auf dieses Fachgebiet beschränkt ist, diese Beschränkung gilt grundsätzlich auch für die Abrechnung der erbrachten Leistungen (Fachgebietsbeschränkung). Allerdings gibt es unter den Kassenärztlichen Vereinigungen Unterschiede bei den Möglichkeiten, auch fachfremde Leistungen abzurechnen. Neben der Facharzt-anerkennung gibt es auch Zusatzbezeichnungen, die ebenfalls eine entsprechende Weiterbildung und die Anerkennung durch die Ärztekammer voraussetzen (z.B. Homöopathie, Sportmedizin).



 
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