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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Fehlbelegung
Fehlbelegung

inappropriate in-patient care

Der Begriff Fehlbelegung bezeichnet stationäre Behandlungsfälle, die nicht oder nicht mehr der stationären Behandlung bedürfen. Fehlbelegung liegt z.B. vor, wenn

die stationären Leistungen durch ambulante Leistungen ersetzt werden können,

Patienten länger als notwendig stationär versorgt werden, z.B. auch aufgrund mangelnder pflegerischer Versorgung, oder

Patienten in Krankenhäuser zu hoher Versorgungsstufen eingewiesen werden.

Das Ausmaß der Fehlbelegung in Deutschland ist umstritten. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat im Rahmen des "Modellvorhabens zur Prüfung der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung" nach § 275 a SGB V geprüft, ob eine vollstationäre Krankenhausaufnahme aus medizinischen Gründen notwendig war oder bei alternativen Behandlungen hätte vermieden werden können.

Diese aufgrund ihres methodischen Ansatzes nicht unumstrittene Prüfung von 63.665 stationären Behandlungsfällen ergab damals eine durchschnittliche Fehlbelegung von 22 Prozent.



 
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