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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Finanzausgleich der Krankenkassen für aufwändige Leistungsfälle
Finanzausgleich der Krankenkassen für aufwändige Leistungsfälle

financial adjustment within one sickness fund system for exceptional treatment cases

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen können in ihrer Satzung einen Finanzausgleich festlegen, mit dem Unterschiede in der Kostenbelastung für aufwändige Leistungsfälle innerhalb einer Kassenart ausgeglichen werden. Die Hilfen werden durch eine Umlage aller Verbandsmitglieder finanziert und können als Zuschuss oder Darlehen gewährt werden.

(§ 265 SGB V)



 
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