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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| GKV-Finanzstärkungsgesetz (GKV-FG) |
GKV-Finanzstärkungsgesetz (GKV-FG)
SHI-Finance Empowerment Act
Seit 1995 verstärkte sich die defizitäre Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Beitrittsgebiet durch mehrere Faktoren: Die Absenkung der Beitragsbemessungsgrundlagen bei Leistungsempfängern nach dem Arbeitsförderungsgesetz von 100 auf 80 Prozent und die starke Abwärtsbewegung auf dem Arbeitsmarkt führten zu einem weiteren Einnahmedefizit der Krankenkassen.
Zugleich überstiegen auf der Ausgabenseite die Pro-Kopf-Ausgaben in einigen Ausgabenbereichen die GKV-West-Vergleichswerte. Zudem kam es im stationären Bereich zu einem überproportionalen Ausgabenanstieg. Dies und insbesondere der Aufbau der GKV im Beitrittsgebiet führte in der GKV-Ost zu Schulden von insgesamt rund 1,5 Milliarden DM. Mit dem GKV-FG strebte der Gesetzgeber ab März 1998 eine langfristige Entschuldung und finanzielle Stabilisierung der Krankenkassen an. Die Schwerpunkte des Gesetzes waren:
ein fünfjähriges Sanierungs- und zehnjähriges Entschuldungsprogramm der Krankenkassen zur Konsolidierung ihrer Finanz- und Vermögenssituation;
die kasseninterne finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen kann seit 1998 west-ost-übergreifend auch für kasseninterne Beitragsausgleiche durchgeführt werden;
von 1999 bis 2001 wurde der gesamtdeutsche Risikostrukturausgleich (RSA) mittels eines Finanzkraftausgleichs eingeführt, der die durchschnittlichen Beitragssatzniveaus der GKV-West und GKV-Ost angleichen sollte.
Mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz wurde die zeitliche Befristung des gesamtdeutschen RSA aufgehoben.
(Bundesgesetzblatt I 1998, S. 526)
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