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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) |
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
SHI-modernization act
Das gemeinsam von der Bundesregierung und CDU/CSU konsentierte Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zielt auf strukturelle Reformen, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und gleichzeitig alle am System Beteiligten in Sparmaßnahmen einzubeziehen. Die Reform setzt folgende Schwerpunkte:
Reformen der Versorgungsstrukturen wie z.B. die Förderung der Gesundheitszentren, der Integrierten Versorgung (IV), der hausarztzentrierten Versorgung und erweiterte Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus z.B. im Rahmen von Disease-Management-Programmen sowie Bonusprogramme sollen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung erhöhen;
die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie Fortbildungspflicht und Qualitätsmanagement für Ärzte sollen die Versorgungsqualität stärken;
Flexibilisierung des Vertragsrechts: die Krankenkassen werden im Rahmen der IV berechtigt, Direktverträge mit einzelnen Leistungsanbietern zu schließen; die Regelungen zur IV sehen u.a. eine Anschubfinanzierung und vereinfachte Vergütungsstrukturen vor;
die Liberalisierung des Arzneimittelmarktes und Modernisierung der Vertriebsstrukturen durch den Arzneimittel-Versandhandel;
die Patientenrechte werden durch einen Patientenbeauftragten und Mitspracherechte im neu geschaffenen Gemeinsamen Bundesausschuss gestärkt;
die kassenärztlichen Vereinigungen werden in ihren Organisationsstrukturen professionalisiert, die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt;
Verbesserung der Transparenz, auch durch die Einführung einer Patientenquittung und der elektronischen Gesundheitskarte;
Neuordnung der Finanzierung: u.a. durch einen Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen, Selbstbehalte, höhere Zuzahlungen, Praxisgebühren und die Ausgrenzung von Leistungen sollen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schon in 2004 um zehn Milliarden Euro entlasten;
ab 1.1.2006 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Krankengeld allein finanzieren.
Von den erwarteten 10 Milliarden Euro Entlastung der GKV in 2004 sollen die Krankenkassen sieben Milliarden zur Absenkung ihrer Beitragssätze nutzen und die restlichen drei Milliarden Euro zum Abbau möglicher Schulden verwenden.
www.bmgs.bund.de
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