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Verzeichnis in dem die Entgelte (Gebühren) ärztlicher Leistungen zusammengefasst sind. Zu unterscheiden sind:
Die Gebührenordnung-Ärzte (GOÄ: Sie ist Abrechnungsgrundlage in der privaten Krankenversicherung (PKV) und wird mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung erlassen. In der Rechtsverordnung werden auch die Punktzahlen zur Bewertung der einzelnen Leistungen, Abrechnungsbestimmungen und der Punktwert festgelegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt die GOÄ nicht zur Anwendung, hier gelten die Einheitlichen Bewertungsmaßstäbe. Die GOÄ sieht für persönliche, medizinisch-technische und Laborleistungen Gebührenspannen vor, deren Höhe sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet.
Die Gebührenordnung-Zahnärzte (GOZ): Auch sie ist Abrechnungsgrundlage der PKV und wird wie die GOÄ als Rechtsverordnung erlassen.
Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ist Abrechnungsgrundlage für psychotherapeutische Leistungen bei privat Versicherten.
Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (Bema) bildet die Abrechnungsgrundlage für zahnärztliche Leistungen in der GKV. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden Vorsorgeleistungen künftig höher vergütet als bisher, um zahnerhaltende Maßnahmen zu stärken und Anreize für präventive Leistungen in der Zahnarztpraxis zu setzen.