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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gesamtvergütung |
Gesamtvergütung
total remuneration for medical services
Jede Krankenkasse zahlt an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) für die gesamte vertragsärztliche Versorgung eine Gesamtvergütung als Ausgabenobergrenze. Mit der Gesamtvergütung werden alle vertragsärztlichen Leistungen und hiermit verbundene Kosten abgedeckt, auch soweit sie durch Ärzte und ärztlich geleitete Einrichtungen mit Ermächtigung erbracht werden, ferner belegärztliche Leistungen, solche des Fremdkassenausgleichs und Versorgungsleistungen im Notfall.
Die Höhe der Gesamtvergütung vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen mit den KVen im Gesamtvertrag. Bei Veränderungen der Gesamtvergütung haben sie die Praxiskosten, die aufzuwendende Arbeitszeit sowie Art und Umfang der ärztlichen Leistungen zu berücksichtigen und den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten. Die Gesamtvergütung errechnet sich je nach gewähltem Vergütungssystem aus Regelleistungsvolumina, Fallpauschalen, Kopfpauschalen, Einzelleistungsvergütungen oder Festbetrag. Kombinationen dieser Vergütungsformen sind möglich.
Die Aufteilung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte im jeweiligen KV-Bezirk erfolgt durch den Honorarverteilungsmaßstab und ist Aufgabe der KVen.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde für die vertragsärztlichen Leistungen eine Reform der Vergütung ab dem 1.1.2007 beschlossen: Durch die Neuregelung, die die Vereinbarung von arztgruppenbezogenen Regelleistungsvolumina vorsieht, werden die bisherigen Honorarbudgets abgeschafft. Statt dessen soll künftig der mit der Zahl und Morbiditätsstruktur der Versicherten einer Krankenkasse verbundene Behandlungsbedarf, aufgeteilt auf Arztgruppen, vergütet werden.
Im Jahr 2002 wurden für die ärztliche Vergütung in Deutschland 22,364 Milliarden Euro, für die zahnärztlichen Leistungen 7,996 Milliarden Euro gezahlt.
(§ 85 SGB V)
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