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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben (AABG) |
Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben (AABG)
Angesichts steigender Ausgaben für Arzneimittel trat am 23.2.2002 das so genannte Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz in Kraft. Das Gesetz führte die bereits in vielen europäischen Ländern praktizierte Aut-idem-Regelung in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Weitere Maßnahmen waren:
200 Millionen Euro Solidarzahlung der forschenden Pharmaunternehmen im Jahr 2002; hierfür verzichtete die Bundesregierung auf einen Preisnachlass in Höhe von vier Prozent auf Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen.
Der Apothekenrabatt wurde in 2002 und 2003 von fünf auf sechs Prozent erhöht.
Der (damalige) Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen soll Preis und therapeutischen Nutzen von Medikamenten bewerten und die Ärzte hierüber informieren.
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