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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Statutory Health Insurance (SHI)

Die GKV ist der älteste Zweig der Sozialversicherung und hat ihren Ursprung im Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883. Heute sind in ihr rund 88 Prozent der Bevölkerung versichert und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern (vgl. § 1 SGB V). Finanziert werden diese Leistungen hauptsächlich durch Beiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.

Tragende Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritätsprinzip, das gleiche Leistungen unabhängig vom Einkommen (Ausnahme z.B. Krankengeld) und Krankheitsrisiko gewährleistet, und das Sachleistungsprinzip, das Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicherstellt. Träger der GKV sind die nach Kassenarten gegliederten gesetzlichen Krankenkassen, die als Selbstverwaltungskörperschaften finanziell und organisatorisch unabhängig sind.

Sie gestalten in Verträgen mit den Verbänden der Leistungserbringer weite Bereiche der ambulanten und stationären Versorgung. Über den Risikostrukturausgleich sollen die unterschiedlichen Krankheitsrisiken der Versicherten unter den Krankenkassen ausgeglichen werden.

Der demographische Wandel der Bevölkerung (sinkende Geburtenraten bei steigender Lebenserwartung), eine Zunahme chronischer Erkrankungen sowie der medizinische und medizinisch-technische Fortschritt stellen die GKV vor dauernde Herausforderungen. Hinzu tritt, dass der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen festgestellt hat, dass im Verhältnis zu den aufgewandten Mitteln die medizinische Versorgung gerade chronisch Kranker auch im internationalen Vergleich Schwächen aufweist, deren Ursache in den Strukturmängeln der GKV begründet ist.

Während die Politik in den 90er Jahren verstärkt Maßnahmen zur Kostendämpfung (z.B. durch Budgetierung der Ausgaben) ergriffen hat, setzen die jüngeren Reformgesetze stärker auf einen Umbau der Versorgungsstrukturen hin zu Integrierter Versorgung, Hausarztmodellen und Disease-Management-Programmen. Ergänzend sollen Maßnahmen zur Qualitätssicherung Transparenz in das Versorgungsgeschehen bringen.

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Reformgesetze der letzten Jahre:

Mit dem Gesundheitsreform-Gesetz wurde die bis dato geltende Reichsversicherungsordnung abgelöst und die rechtlichen Rahmenbedingungen der GKV als SGB V in das Sozialgesetzbuch integriert. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 wurden zentrale strukturelle Erneuerungen der GKV wie z.B. die freie Kassenwahl der Versicherten, Wettbewerb unter den Krankenkassen und der Risikostrukturausgleich (RSA) vorgenommen. Angesichts weiter steigender Gesamtausgaben der Krankenkassen sollten die GKV-Neuordnungsgesetze von 1997 insbesondere durch stärkere Eigenbeteiligungen der Versicherten die Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der GKV erhalten.

Die GKV-Gesundheitsreform 2000 zielte auf die Beitragssatzstabilität und die Qualität der Versorgung, insbesondere durch eine Stärkung der Patientenrechte. Mit dem Fallpauschalengesetz wird die Vergütung im Krankenhaussektor von einer budgetorientierten Vergütung auf eine leistungsorientierte Vergütung mittels Diagnosis Related Groups umgestellt. Das GKV-Modernisierungsgesetz, in Kraft seit dem 1.1.2004, soll über höhere Zuzahlungen, Praxisgebühren, die Ausgrenzung von Leistungen und Reformen im Bereich der Leistungsanbieter die GKV um zehn Milliarden Euro entlasten.



 
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