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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Härtefallregelung
Härtefallregelung

hardship provision, hardship clause

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
sollen durch Zuzahlungen nicht finanziell überlastet werden. Sie leisten daher nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze. Die bisherige vollständige Befreiung von Zuzahlungen wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz zum 1.1.2004 abgeschafft. Die Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; bei chronisch Kranken beträgt sie ein Prozent.

Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert, wer zu den chronisch Kranken gehört. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Jahres erreicht, erstellt die Krankenkasse eine Bescheinigung, dass für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Bei Ermittlung der Belastungsgrenze ist zum einen das jährliche Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen zusammenzurechnen. Von diesem Betrag werden bestimmte Freibeträge für die Angehörigen in Abzug gebracht.

2004 sind das für den Ehegatten bzw. Lebenspartner 4.347 Euro und für jedes Kind 3.648 Euro. Alle Zuzahlungen, auch z.B. für stationäre Behandlung, werden berücksichtigt. Bei der Versorgung mit Zahnersatz gilt die bisherige Regelung noch im Jahr 2004 weiter.

(§ 62 SGB V )



 
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