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Haus- und fachärztliche Versorgung
Haus- und fachärztliche Versorgung

general practicioner care and medical specialist care

Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die haus- und fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung umfasst insbesondere

die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfelds,

die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen,

die Dokumentationspflicht der wesentlichen Behandlungs-daten und

die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste.

An der hausärztlichern Versorgung nehmen teil u.a. Allgemeinärzte, Kinderärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die sich für die hausärztliche Versorgung entschieden haben.

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab wurde im Zuge der GKV-Gesundheitsreform 2000 zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in haus- und fachärztliche Leistungen gegliedert und mit entsprechenden Abrechnungsverboten belegt; ein eigener Honorartopf im Honorarverteilungsmaßstab soll seitdem eine angemessene hausärztliche Vergütung absichern. Um die Lotsenfunktion des Hausarztes im Gesundheitssystem zu stärken, wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz das Modell der so genannten hausarztzentrierten Versorgung eingeführt.

(§§ 73, 85 SGB V)



 
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