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Hausarztzentrierte Versorgung – Hausarztmodell
Hausarztzentrierte Versorgung – Hausarztmodell

general practitioner centered care – gatekeeper model

Hausärzte werden traditionell die Ärzte genannt, die zur Grundversorgung bei Krankheitsfällen zunächst aufgesucht werden und über die Weiterbehandlung evtl. durch Überweisung an einen Facharzt entscheiden. Unter dem Begriff werden Ärzte für Allgemeinmedizin, Ärzte ohne Facharztbezeichnung, praktische Ärzte sowie hausärztlich tätige Internisten zusammengefasst. In den letzten Jahren wurde bereits damit begonnen, die Funktion des Hausarztes im Sinne einer qualifizierten Grundversorgung im Rahmen der hausärztlichen Versorgung zu stärken, so z.B. durch

die Gliederung der Versorgung in haus- und fachärztliche Versorgung,

die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin,

Erleichterungen für Modellvorhaben und die Einführung von Strukturverträgen, mit denen Instrumente zur Patientenbindung an Hausärzte erprobt werden können.

Ab 2004 wird die hausärztliche Versorgung durch das GKV-Modernisierungsgesetz weiter aufgewertet. Versicherte können sich nun gegenüber ihrer Krankenkasse schriftlich verpflichten, ambulante fachärztliche Behandlung nur auf Überweisung des Hausarztes in Anspruch zu nehmen. An die Verpflichtung und die Wahl des Hausarztes sind sie mindestens ein Jahr gebunden. Nur aus wichtigem Grund kann der Hausarzt gewechselt werden.

Zur Sicherstellung der hausarztzentrierten Versorgung schließen Krankenkassen mit besonders qualifizierten Hausärzten Direktverträge. Die Krankenkasse kann als Bonuslösung in ihrer Satzung eine Ermäßigung der Zuzahlungen vorsehen, wenn Versicherte an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen.

(§ 73 b SGB V)



 
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