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Heilmittel
Heilmittel

remedy (allgem.), medicine (med.)

wirken überwiegend äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit auf den Körper ein. Der Heilmittelbegriff wird in den Heilmittel-Richtlinien konkretisiert. Er umfasst ausschließlich Dienstleistungen, z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie (z.B. Massagen), Leistungen der Sprachtherapie und der Ergotherapie. Heilmittel können nur bei einer ärztlichen Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Als Zuzahlung sind zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro Verordnungsgebühr zu zahlen.

(§ 32 SGB V)



 
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