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Heilmittelwerbegesetz
Heilmittelwerbegesetz

Law on Advertising in the Health Care System

Die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens unterliegt zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der gesamten Bevölkerung den Einschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes. Das Gesetz enthält für Arzneimittel, Heilverfahren, kosmetische Mittel und Körperpflegemittel allgemeine Werbeverbote für irreführende Werbung und legt Informationspflichten fest (Herstellerangaben, Nebenwirkungen, Anwendungsgebiete etc.).

Zum Schutz vor übermäßiger Selbstmedikation und Arzneimittelkonsum ist die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Fachkreise wie Ärzte, Zahnärzte und Apotheker beschränkt. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist die Werbung, Arzneimittel im Wege des Teleshopping zu beziehen, unzulässig.


 
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