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Heilpraktiker
Heilpraktiker

non-medical practitioner

sind Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation ausüben. Dies umfasst nach dem Heilpraktikergesetz jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Voraussetzung ist eine besondere Erlaubnis, der eine Prüfung des Gesundheitsamtes vorausgeht, ob die Ausübung der Heilkunde durch den Bewerber eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. In der Regel können Heilpraktiker nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden.



 
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