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Hilfsmittel
Hilfsmittel

aid, therapeutic appliance

Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden (Definition der Hilfsmittel-Richtlinien). Sie umfassen Gegenstände, die beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, erleichtern oder ergänzen, z.B. Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel. Alle Hilfsmittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können, werden im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. In der Praxis erwachsen aus der zunehmenden Zahl gesundheitsorientierter Gebrauchsgüter Abgrenzungsprobleme zu Hilfsmitteln im Sinne der GKV. An Zuzahlungen hat der Versicherte grundsätzlich zehn Prozent je Hilfsmittel (mindestens fünf Euro höchstens zehn Euro), maximal die tatsächlichen Kosten zu leisten.

(§§ 33, 126 SGB V)



 
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