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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Innungskrankenkassen (IKK) |
Innungskrankenkassen (IKK)
Guilds Health Fund
können durch Handwerksinnungen für die Betriebe der Mitglieder, die in einer Handwerksrolle eingetragen sind, errichtet werden, wenn in diesen Betrieben regelmäßig mindestens 1.000 Versicherungspflichtige beschäftigt sind und die Leistungsfähigkeit der Krankenkasse auf Dauer gesichert ist. Mit Inkrafftreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) dürfen seit dem 1.1.2004 Handwerksbetriebe von Leistungserbringern keine IKK mehr errichten. Damit wird verhindert, dass in der Selbstverwaltung der IKK Vertragspartner der Krankenkasse als Arbeitgeber vertreten sind und damit der Grundsatz der Gegnerfreiheit im Verhältnis Krankenversicherung und Leistungserbringer gefährdet wird.
Bereits seit 1996 konnten durch "Öffnung" der Innungskrankenkassen auch Betriebsfremde Mitglieder werden. Das GMG sieht ein so genanntes Öffnungsmoratorium vor, das einen Öffnungsstopp bis zum 1.1.2007 für nach dem 9.9.2003 neu errichtete IKKs enthält. Ergänzend stellt es klar, dass die Entscheidung zur Öffnung unwiderruflich ist.
Die Innungskrankenkassen sind in einem Bundesverband zusammengeschlossen. Sie sind mit einem Marktanteil von 6,1 Prozent bei drei Millionen Mitgliedern die viertgrößte Kassenart.
(§§ 157 – 164 SGB V)
www.ikk.de
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