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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Kostenerstattung(-sprinzip) |
Kostenerstattung(-sprinzip)
cost reimbursement (principle)
ist ein Strukturprinzip der privaten Krankenversicherung (PKV). Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Versicherte im Rahmen der Kostenerstattung grundsätzlich alle Kosten für Krankenbehandlungen zunächst selber finanzieren. Die PKV erstattet die Kosten je nach Versicherungsbedingungen nach Vorlage der Rechnung voll oder teilweise.
In der GKV muss die Kostenerstattung als Ausnahme vom Sachleistungsprinzip gesetzlich gestattet sein. Hier hat das GKV-Modernisierungsgesetz substanzielle Änderungen gebracht: So können seit dem 1.1.2004 alle Versicherten – nicht nur wie bis dato freiwillig Versicherte und ihre Familienangehörigen – anstelle von Sach- und Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Sie sind an die Wahl mindestens ein Jahr gebunden. Die Kosten werden nur bis zu dem Betrag erstattet, der bei entsprechender Sachleistung angefallen wäre, abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen und einem Abschlag für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Verwaltungskosten.
Ebenfalls seit dem 1.1.2004 können Versicherte auch Leistungserbringer in den EG/EWR-Staaten bei Krankenbehandlung im Ausland in Anspruch nehmen. Der Erstattungshöchstbetrag ist beschränkt auf den Preis der Sachleistung im Inland. Kostenerstattungen für Krankenhausleistungen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung der deutschen Krankenkasse.
Weitere Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip sind die Kostenerstattung in Notfällen oder bei zu Unrecht abgelehnten Leistungen.
(§ 13 SGB V)
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