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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Krankenhaus-Notopfer
Krankenhaus-Notopfer

Zur Finanzierung von Instandhaltungskosten für Krankenhäuser wurden die Krankenkassen mit dem Zweiten GKV-Neuordnungsgesetz verpflichtet, eine so genannte Instandhaltungspauschale zu zahlen. Hierfür wurden die krankenhausindividuellen Budgets, Fallpauschalen und Sonderentgelte um pauschal 1,1 Prozent für die Jahre 1997 bis 1999 erhöht.

Zur Gegenfinanzierung wurde das so genannte Krankenhaus-Notopfer befristet für drei Jahre eingeführt. Es sah eine Sonderzahlung der Versicherten in Höhe von 20 DM jährlich vor, wurde aber mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz für die Jahre 1998 und 1999 ersatzlos ausgesetzt.



 
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