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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Krankenhausbehandlung
Krankenhausbehandlung

hospital treatment, in-patient treatment

kann voll-, teil-, vor- und nachstationär sowie ambulant (Ambulantes Operieren) erbracht werden. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung, wenn das Behandlungsziel durch teil-, vor- oder nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege nicht erreicht werden kann.

Die Krankenhausbehandlung umfasst alle Leistungen, die nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung des Versicherten im Krankenhaus notwendig sind. Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen als Zuzahlung zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Die Rangfolge ambulant vor stationär bei den Behandlungsmöglichkeiten trägt dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist zugunsten einer engeren Verzahnung der Versorgung die ambulante Behandlung im Krankenhaus erweitert worden. So ist im Rahmen von Disease-Management-Programmen und auch hoch spezialisierten Leistungen die ambulante Behandlung im Krankenhaus erlaubt.

Auch Hochschulambulanzen an Psychologischen Universitätsinstituten können unter bestimmten Voraussetzungen ambulante psychotherapeutische Leistungen erbringen.

(§§ 39, 116 b, 117 SGB V)



 
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