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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Krankenhausfinanzierung
Krankenhausfinanzierung

hospital financing, hospital funding

Bis 1993 hatten Krankenhäuser einen Anspruch darauf, dass ihre vorauskalkulierten Selbstkosten bei wirtschaftlicher Betriebsführung vollständig aus öffentlichen Fördermitteln sowie den Pflegesätzen gedeckt wurden (Selbstkostendeckungsprinzip).

Nach Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes wurde dieses Finanzierungssystem durch den Anspruch auf „medizinisch leistungsgerechte“ Pflegesätze in der neuen Bundespflegesatzverordnung zum 1.1.1996 ersetzt, die ein Mischsystem aus tagesgleichen Pflegesätzen neben Fallpauschalen und Sonderentgelten einführte. Allerdings wirkt das Selbstkostendeckungsprin-zip noch in den so genannten flexiblen Rest-Budgets nach, die weiter krankenhausindividuell vereinbart wurden.

Mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde die Selbstverwaltung beauftragt, ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem einzuführen, das sich an Diagnosis Related Groups (DRG) orientiert (Fallpauschalengesetz). Das entwickelte System der G-DRG fasst eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen zu Abrechnungspositionen mit vergleichbarem ökonomischen Aufwand zusammen, so dass das Leistungs- und Kostenspektrum von Krankenhäusern (außer psychiatrischen Kliniken) vergleichbar wird.

Dieser Systemwechsel weg von der Kostendeckung hin zu einheitlichen und leistungsbezogenen Fallpauschalen soll den Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern anregen. Dabei vollzieht sich der Wechsel in mehreren Stufen: Ab 2004 werden alle Krankenhäuser budgetneutral nach Fallpauschalen abrechnen, d.h., die Höhe der DRG wirkt sich noch nicht auf die Höhe des Krankenhausbudgets aus.

Ab 2005 erfolgt dann eine dreistufige Angleichung der unterschiedlichen Krankenhausbudgets an landeseinheitliche Preise, bis ab 2007 landesweit gleiche, pauschale Preise für eine bestimmte Behandlung gelten und die Krankenhausbudgets vollständig abgeschafft werden.


 
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