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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Krankenversichertenkarte |
Krankenversichertenkarte
health insurance card
Die so genannte Chipkarte ersetzt seit 1995 bundesweit den bis dato geltenden Krankenschein. Die Chipkarte ist vor Beginn der Behandlung zum Nachweis der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung dem Vertrags(zahn)arzt vorzulegen und dient der Abrechnung mit den Leistungserbringern.
Sie ersetzt nicht die Überweisung vom Hausarzt. Die Karte soll durch einen schnellen Datentransport in den Praxen den Verwaltungsaufwand reduzieren. Sie enthält reine Verwaltungsdaten wie z.B. Krankenkasse, Name, Geburtsdatum, Anschrift des Versicherten, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus. Um Missbrauch zu verhindern, soll sie bis zum 1.1.2006 u.a. um ein Lichtbild ergänzt werden.
Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz ist sie bis zum 1.1.2006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. Bei Missbrauch der Karte hat die Krankenkasse einen Schadensersatzanspruch gegen den Karteninhaber.
(§§ 15, 291, 291 a SGB V)
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