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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

pensioner’s health insurance

Pflichtversichert in der KVdR ist, wer die Voraussetzungen für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt, einen Antrag hierauf gestellt und bestimmte Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt hat.

Der Beitragssatz in der KVdR orientiert sich am allgemeinen Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse. Beitragssatzänderungen wirken sich mit einer dreimonatigen Verzögerung aus. Die Rentenversicherungsträger zahlen den halben Beitrag aus der Rente, der direkt von der Rente einbehalten und an die Krankenkassen überwiesen wird.

(§§ 5, 247, 249 a SGB V)


 
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