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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK/MDS) |
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK/MDS)
Medical Review Board of the Statutory Health Insurance Funds
Der MDK ist die Nachfolgeinstitution des Vertrauensärztlichen Dienstes in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung und wurde durch das Gesundheitsreform-Gesetz mit verändertem Aufgabenspektrum neu errichtet.
Die Krankenkassen haben in jedem Land eine gemeinsam getragene Arbeitsgemeinschaft „MDK“ gegründet, die Koordination auf Bundesebene erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände. Die Aufgabenschwerpunkte sind
die sozialmedizinische Begutachtung und Beratung bei Einzelfällen, z.B. Notwendigkeit medizinischer Vorsorgeleistungen, Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit und häuslicher Krankenpflege,
die Beratung in grundsätzlichen Fragen z.B. bei der Krankenhausplanung, Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung und bei der Wirksamkeit neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
im Auftrag der Pflegekassen u.a. die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit.
Der MDK wird nur im Auftrag der Krankenkassen tätig; die Krankenkassen sind hierzu allerdings auch in gesetzlich bestimmten Fällen, je nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf verpflichtet. Der MDK wird durch eine Umlage aller Krankenkassen finanziert.
(§§ 275 – 283 SGB V)
www.mdk-net.de
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