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Minijobs
Minijobs

Umgangssprachliche Bezeichnung für die mit dem Zweiten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) zum 1.4.2003 eingeführten Neuregelungen im Niedriglohnbereich. Im Einzelnen wurden Beschäftigungsverhältnisse mit einer Grundzone bis 400 Euro und einer Gleitzone zwischen
400 und 800 Euro Arbeitsentgelt eingeführt.

Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt innerhalb der Grundzone zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben. Arbeitgeber zahlen pauschal 25, bei haushaltsnahen Dienstleistungen zwölf Prozent Abgaben. Davon entfallen zwölf (fünf) Prozent auf Rentenversicherungsbeiträge, elf (fünf) Prozent auf Krankenversicherungsbeiträge und zwei Prozent auf Steuern. Man spricht hier von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

Bei Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone besteht allgemeine Versicherungspflicht. Die Besonderheit hier ist, dass für Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge schrittweise ansteigen. Sie beginnen bei rund vier Prozent und enden bei etwa 21 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt von Anfang an 21 Prozent. Innerhalb der Gleitzone entfällt also die in der gesetzlichen Krankenversicherung sonst übliche hälftige Beitragstragung.

(§§ 8, 8 a, 20 SGB IV)



 
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