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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden |
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Der Anspruch der Versicherten auf Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen müssen, erfordert es, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend zu berücksichtigen. Damit solche Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden können, bedarf es ihrer Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Das geltende Bewertungsverfahren verlangt in Anlehnung an Verfahren des Health Technology Assessments die Prüfung der wissenschaftlichen Evidenz des diagnostischen und therapeutischen Nutzens sowie der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der neuen Methoden auch im Vergleich mit bereits zu Lasten der GKV erbrachten Leistungen.
Zusätzlich gibt der Bundesausschuss Empfehlungen über
die notwendige Qualifikation der Ärzte, der apparativen Anforderungen und Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung, um eine sachgerechte Anwendung der Methode zu gewähren;
die erforderlichen Aufzeichnungen über die ärztliche Behandlung.
(§ 135 SGB V)
Evidence-based medicine
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