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Ombudsleute
Ombudsleute

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„Treuhänder“ sind unabhängige, von Parlament/Regierung bestellte Vertrauenspersonen, die ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Beratungs- und Kontrollfunktionen zur Rechtswahrung ausüben. Beispiele hierfür sind z.B. Wehrbeauftragte und Datenschützer.

Ombudsleute können im Gesundheitswesen im Sinne eines Beschwerdemanagements auf Qualitätsverbesserungen und Stärkung der Patientenrechte hinwirken. In Deutschland sind – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Europas – bisher nur vereinzelt Ombudsleute zur Patientenunterstützung tätig.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum 1.1.2004 erstmals die Rechtsgrundlage für einen Patientenbeauftragten auf Bundesebene geschaffen, der vom Bundeskabinett berufen wird, um sich in den politischen Gremien beratend für Patientenrechte einzusetzen.



 
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