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Patientenautonomie
Patientenautonomie

patients‘ autonomy

In der politischen Diskussion um eine Bürgerorientierung des Gesundheitswesens kommt dem Begriff der Patientenautonomie bzw. Patientenselbstbestimmung zentrale Bedeutung zu: Autonomie wird als Befähigung des Patienten verstanden, möglichst rationale Entscheidungen über seine Gesundheit, alternative Therapieangebote und vorhandene Angebote von Gesundheitsgütern, Gesundheitsleistungen, aber auch die Anbieter selbst zu treffen.

Hierzu zählt auch der Rechtsanspruch des Patienten auf die angemessene Qualität und Sicherheit der Behandlung.
Diese Befähigung ist Voraussetzung, damit Patienten als Koproduzenten von Gesundheit partnerschaftlich mit anderen Akteuren (Leistungserbringern, Krankenkassen) des Gesundheitswesens zusammenarbeiten können.

Tatsächlich ist die Patientenautonomie im Gesundheitswesen durch Informations- und Wissensdefizite und -gefälle im Verhältnis zu den professionellen Akteuren nur unvollkommen ausgeprägt. Zur Stärkung des Patientenrechts auf Selbstbestimmung sollen erweiterte Informationsrechte der Patienten und transparente Angebotsstrukturen die bestehenden Asymmetrien auflösen. Auch die Verabschiedung der Patientencharta für Deutschland dient diesem Anliegen.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden ab 2004 folgende Maßnahmen zur Stärkung der Patienten beschlossen:

Berufung eines Patientenbeauftragten zur Beratung der politischen Gremien in Patientenbelangen,

Beteiligungsrechte von Patientenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss,

Einführung einer Patientenquittung zur Förderung der Kostentransparenz.



 
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