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Patientenquittung
Patientenquittung

Um die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen, hat das GKV-Modernisierungsgesetz die bisherigen Informationsrechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern erweitert. So müssen insbesondere Ärzte ihre Patienten auf deren Wunsch in einer Patientenquittung über alle zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten unterrichten.

Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlage des jeweils geltenden Einheitlichen Bewertungsmaßstabes. Auch Krankenhäuser werden zur Information verpflichtet. Einzelheiten über die Unterrichtung der Patienten werden durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bzw. vertraglich durch die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft geregelt.

(§ 305 SGB V)



 
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