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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit

nursing care dependancy

Menschen sind im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Waschen oder Nahrungsaufnahme) für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Die Pflegeversicherung unterscheidet die drei Pflegestufen „erheblich pflegebedürftig“, „schwer pflegebedürftig“ und „schwerst pflegebedürftig“ mit unterschiedlich hohen Leistungen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

(§§ 14, 15, 18 SGB XI)



 
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