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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Pflegeversicherung
Pflegeversicherung

nursing insurance

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind zugleich in die soziale Pflegeversicherung einbezogen, Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Träger der Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen. Die Versicherten haben u.a. Anspruch auf Dienst-, Geld- und Sachleistungen, insbesondere (§ 4 SGB XI):

häusliche Pflege,

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen,

Tages- und Nachtpflege,

Kurzzeit- und vollstationäre Pflege.

Art und Umfang der Leistungen richten sich u.a. nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, die durch Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung festgestellt wird. Für alle Leistungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, d.h. die Leistungen müssen wirksam sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.Die Pflegepersonen (in der Regel pflegende Angehörige) sind rentenversichert. Die Beiträge zahlen die Pflegekassen. Außerdem besteht Unfallversicherungsschutz während der pflegerischen Tätigkeit.

Der demographische Wandel wird ohne Reformen der Pflegeversicherung bereits kurzfristig zu steigenden Beitragssätzen führen. Die Rürup-Kommission und die Herzog-Kommission haben hierzu Reformvorschläge vorgelegt. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege wurde vorerst zurückgestellt. Zunächst soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wonach von 2005 an Eltern bei den Beiträgen relativ besser gestellt werden müssen als Nichterziehende.


 
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